Häufig gestellte Fragen zu Jokertagen

Eventuell finden Sie hier auf eine Ihrer Fragen eine schnelle Antwort.

Wie viele Jokertage hat ein Kind zur Verfügung?

Pro Schuljahr können vier Halbtage (also 2 Jokertage) eingesetzt werden.

Kann man nicht verwendete Jokertage kumulieren?

Nein, das ist nicht möglich. Nach Ablauf des Schuljahres verfallen nicht bezogene Jokertage.

Muss man Jokertage begründen?

Laut Schulgesetz genügt es, wenn Sie bis spätestens drei Tage vor Bezug der Jokertage die betreffende Lehrperson schriftlich über den genauen Termin informieren. Eine Begründung ist nicht nötig.

Können Jokertage für Schulanlässe eingesetzt werden?

Nein, das ist nicht möglich. Jokertage sind für von der Schule gemeinsam geplante Anlässe nicht einsetzbar. Damit sind zum Beispiel Klassenlager, Schulreisen, Sporttage, Projektwochen oder ähnlich gelagerte Veranstaltungen gemeint.



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