Hausordnung der Schule Beringen
In unseren Schulhäusern leben über 500 Personen auf engem Raum zusammen. Ruhe, Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme sind wichtige Voraussetzungen für ein angenehmes Zusammen
leben. Die folgenden Vorschriften sind deshalb unumgänglich.
(Mit den Begriffen „Lehrer“ und „Schüler“ sind auch Lehrerinnen und Schülerinnen gemeint.)
- Das Schulhaus darf nicht vor dem ersten Läuten betreten werden. Schüler, deren Unterricht in der zweiten Lektion beginnt, treten nicht vor dem ersten Läuten ein.
- Zur Zeit des Unterrichtsbeginns sind alle Schüler in ihrem Schulzimmer.
- Während der Unterrichtszeit ist der unbefugte Aufenthalt in den Gängen und vor den
Fenstern zu unterlassen auf jeden Fall ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Die Lehrerschaft und der Pedell sind für die Ordnung im Schulhaus verantwortlich. Für die Ordnung in den
Schulzimmern ist der Lehrer verantwortlich. Das Kaugummikauen in Unterrichtsräumen
ist verboten.
- Während der grossen Pause am Vormittag und am Nachmittag haben alle Schüler die Schulgebäude raschmöglichst zu verlassen. Diese dürfen erst nach dem Läuten wieder betreten
werden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Klassenlehrers darf das Pausenareal nicht verlassen werden. Die für die Pausenaufsicht verantwortlichen Lehrer sorgen für die Einhaltung der Hausordnung, was eine entsprechende Kontrolle erfordert.
- Die Turnhallen dürfen nur in sauberen Turnschuhen, keinesfalls in Strassenschuhen, betreten werden. Ohne direkten Auftrag des Lehrers dürfen Geräteräume nicht betreten werden. Material darf nur auf Aufforderung des Lehrers geholt werden. Das Abräumen der Geräte ist vom Lehrer zu beaufsichtigen.
- Die Aussenanlagen ( Wiese, Hartplatz und Spielplatz ) dürfen in der schulfreien Zeit (ausser an hohen Feiertagen* ) benutzt werden: am Vormittag bis 12 Uhr und am Nachmittag ab 13 Uhr, sofern nicht durch entsprechende Tafeln das Betreten untersagt ist. Schule und Vereine haben Vorrang. Die Regeln auf den Hinweistafeln sind einzuhalten.
*Hohe Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachten.
- Die Velos und Mofas sind ordentlich in den entsprechenden Veloständern abzustellen.
Keine Mofas in den oberen Veloständern. Auf dem Schulareal herrscht Fahrverbot.
- In den Schulgebäuden, auf dem Schulareal, auf dem Schulweg und während Schulveranstaltungen ist den Schülern das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.
- Schulgelände, Schulhaus, Zimmer, Mobiliar und Schulmaterial sind sauber zu halten!
Abfälle gehören in die Abfallkübel. Für Sachbeschädigungen innerhalb der Schulanlage
wird der fehlbare Schüler zur Verantwortung gezogen. Für die finanziellen Folgen haften
die Eltern.
- Nach Unterrichtsschluss haben der Pedell und die anwesenden Lehrer auf die Ordnung
zu achten.
- Auf dem Schulareal der Schule Beringen ist die Benutzung von Mobiltelefonen für die
Schüler während dem Schulbetrieb verboten.
Im Dezember 2007, Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft Beringen