A | ABSENZEN Ein nicht voraussehbares Schulversäumnis ist der Klassenlehrperson gleichentags zu melden und durch die Erziehungsberechtigten spätestens beim Wiedererscheinen des Kindes zum Unterricht zu begründen. Für voraussehbare, begründete Schulversäumnisse bis auf die Dauer von zwei Tagen ist vorher die Erlaubnis der Klassenlehrperson einzuholen. Wird ein längeres Fernbleiben beantragt, ist die Bewilligung der Schulleitung erforderlich. ADRESSEN Die Hauptadresse der Schule Beringen ist Schulstrasse 12, 8222 Beringen. Alle weiteren Kontaktangaben sind im Footer unserer Homepage. ANLÄSSE Im Schuljahresverlauf finden immer wieder spezielle Anlässe statt, teils in der Klasse, teils in den Stufen, teils mit der gesamten Schule. Die Daten dieser Anlässe werden jeweils so früh wie möglich bekannt gemacht. An Schulanlässen dürfen keine Jokertage bezogen werden. ANMELDUNG Neuzuziehende melden sich bei der Schulleitung per Anmeldeformular an. Diese nimmt die Klassenzuteilung vor und bereitet den Eintritt vor. ANSPRECHPERSONEN Bei Fragen und Problemen ist die direkt beteiligte Lehrperson erste Ansprechpartnerin. Sollte sich keine befriedigende Lösung ergeben, ist die zuständige Schulleitung die nächste Anlaufstelle. | |
B | BEGABTENFÖRDERUNG Lernende, die durch besonders schnelle Auffassungsgabe und vertieftes Interesse an bestimmten Gebieten auffallen, können 1-2 Lektionen pro Woche an den Workshops der Begabtenförderung teilnehmen. Der verpasste Schulstoff muss selbständig nachgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern. BEKLEIDUNG Die Schüler/innen aller Stufen sollen in sauberer, angepasster Kleidung in die Schule kommen. Im Unterricht sollen nicht dieselben Kleider wie im Turnen getragen werden. BERATUNGSSTELLEN Im Kanton Schaffhausen gibt es eine Vielzahl von kantonalen Diensten und Beratungsstellen, die bei körperlichen, psychischen und schulischen Schwierigkeiten in der Entwicklung der Kinder beigezogen werden können. Eine Übersicht finden Sie auf der Serviceplattform Bildung Kanton Schaffhausen. BESUCHSTAGE Jährlich besteht an zwei festgelegten Tagen die Gelegenheit den Unterricht an der Primar- und Orientierungsschule zu besuchen. Nach Absprache mit den Lehrpersonen sind auch ausserhalb der Besuchstage Unterrichtsbesuche für Eltern möglich. BIBLIOTHEK Im Gebäude der neuen Sporthalle steht allen Schüler/innen eine Schulbibliothek zur Verfügung. Zu den publizierten Öffnungszeiten können Bücher ausgeliehen und nach Hause genommen werden. | |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Kinder, die beim Eintritt in die Schule Beringen nicht über ausreichende Deutschkenntisse verfügen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht einzeln oder in Kleingruppen. Der Unterricht wird von besonders dafür ausgebildeten Lehrpersonen erteilt. Er findet während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit statt. DISZIPLINARISCHE MASSNAHMEN Die Schüler/innen haben die Anordnungen der Lehrpersonen zu befolgen. Das Nichteinhalten von Klassen- und Schulregeln kann mit verschiedenen Massnahmen geahndet werden und liegt üblicherweise in der Verantwortung der zuständigen Lehrpersonen. | |
E | EINSCHULUNGSKLASSE Wir führen eine zweistufige Einschulungsklasse. Kinder, die noch nicht schulreif sind, lernen den Schulstoff der 1. Klasse in zwei Jahren im geschützten Rahmen dieser kleinen Klasse. Danach besuchen sie die reguläre 2. Klasse. EINTRITT KINDERGARTEN Kinder, die bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres 4 Jahre alt geworden sind, werden schulpflichtig und treten laut kantonalem Schulgesetz nach den Sommerferien in den zweijährigen obligatorischen Kindergarten ein. Auf ein begründetes Gesuch der Eltern hin, kann die Schulleitung die Schulpflicht um ein Jahr aufschieben. ELTERNFORUM Sind Sie am Austauch mit anderen Eltern interessiert und möchten Sie die Zusammenarbeit Schule-Elternhaus fördern? Nehmen Sie mit der Schulleitung Kontakt auf. ELTERNKONTAKTE Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrpersonen der Schule Beringen wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende und jährlich ein Beurteilungssgespräch. Bei Fragen oder Problemen können die Eltern direkt das Gespräch mit den Lehrpersonen suchen. ERREICHBARKEIT Nehmen Sie mit dem Messengerdienst von escola schnell und unkompliziert Kontakt mit der gewünschten Person auf. In allen Schulhäusern ist ein Telefonbeanworter installiert auf dem eine Nachricht an die gesuchte Person hinterlassen werden kann. Die Telefonbeantworter werden mindestens einmal täglich abgehört und die Nachrichten an die Betroffenen weitergeleitet. ERZIEHUNGSFRAGEN Die Erziehung der Kinder liegt in der Pflicht der Eltern. Sie sind verantwortlich, dass die Kinder die Schule regelmässig besuchen, ihre Hausaufgaben erledigen und über das für den Unterricht nötige Material verfügen. EXKURSIONEN Die Klassen bewegen sich regelmässig ausserhalb der Schulzimmer, je nach Alterstufe in der näheren oder weiteren Umgebung. Exkursionen sind Schulanlässe und für alle Kinder obligatorisch. | |
F | FAHRZEUGE Ab der 1. Klasse ist den Schüler/innen das Benutzen von Fahrzeugen auf der Strasse erlaubt. Fahrzeuge, die für den Schulweg benutzt werden, obliegen der Verantwortung der Eltern. Sie sind auch für deren Sicherheit zuständig. Velos und Trottinetts sind in den entsprechenden Ständern auf dem Schulgelände abzustellen und abzuschliessen. Die Schule übernimmt keine Haftung. Fahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. FUNDGEGENSTÄNDE Liegen gebliebene Kleidungsstücke werden vom Pedell und dem Reinigungspersonal in den Fundkisten bei den Schulhaustüren deponiert. Wertgegenstände werden in den Glaskästen ausgestellt. | |
G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER In einigen Kindergärten und Schulklassen sind Senior/innen im Einsatz. Sie unterstützen die Lehrpersonen als Freiwillige während eines Vormittags pro Woche. Sie sind im Programm "Generationen im Klassenzimmer" der Pro Senectute Schaffhausen organisiert. GRUNDHALTUNG Wir streben ein für alle Schüler/innen, Lehrpersonen und Mitarbeitende angenehmes, wertschätzendes Schulklima an. Wir wollen es so gestalten, dass alle gut lehren und lernen können, ein gutes Zusammenleben möglich ist und Material und Gebäude geschont werden. Wir stützen uns dabei auf unser Leitbild. | |
H | HANDY / ELEKTRONISCHE GERÄTE Die Nutzung von elektronischen Geräten (Tablet, Smartphone, Smartwatch, Kopfhörer, usw.) ist in Schulgebäuden und im Unterricht ausschliesslich mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. Während der grossen Pause benutzen Schülerinnen und Schüler keine elektronischen Geräte. HAUSAUFGABEN Über die Ferien werden keine Hausaufgaben erteilt. In der Primarschule werden über das Wochenende keine Hausaufgaben aufgegeben. Richtlinien: HAUSAUFGABENHILFE Primarschule: Jeweils montags, dienstags und donnerstags besteht von 15.05 Uhr bis 16.50 Uhr die Möglichkeit die Hausaufgaben in der Schule unter Aufsicht einer Lehrperson zu erledigen. Sie richtet sich an Schüler/innen, die Schwierigkeiten haben ihre Aufgaben gewissenhaft selbständig zu erledigen. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern und ist verbindlich. Die Kosten für die Eltern betragen pro Quartal und besuchter Nachmittg Fr. 20.-. Orientierungsschule: Die Aufgabenhilfe findet montags, dienstags, donnerstags und freitags von 13.10-13.40 Uhr statt und ist gemäss kantonaler Vorgabe für alle SuS freiwillig und kostenlos. HAUSSCHUHE Im Kindergarten und in der Primarschule tragen die Kinder im Schulgebäude Finken mit rutschfesten Sohlen. HOMEPAGE Unter der Adresse www.schuleberingen.ch finden sich viele stets aktualisierte Informationen zu unserer Schule. | |
I | INTEGRATIVE FÖRDERUNG Ausser der Einschulungsklasse führt die Schule Beringen keine Klein- und Sonderklassen. Kinder mit besonderen Bedürfnissen besuchen die Regelklassen. Sie werden von schulischen Heilpädagog/innen in der Klasse oder in Kleingruppen unterstützt und gefördert. | |
J | JOKERTAGE Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind, ohne Begründung, Anspruch auf zwanzig freie Halbtage im ersten Jahr des Kindergartens, zehn freie Halbtage im zweiten Jahr des Kindergartens sowie vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden. | |
K | KLASSENLAGER Klassenlager finden in der Regel in der 4., 6. und 8. Klasse statt. Zusätzlich findet alle drei Jahre für die gesamte Orientierungsschule eine Schulverlegung statt. Klassenlager sind Teil des Schulunterrichts und für alls Kinder obligatorisch. Eltern tragen einen Unkostenbeitrag von CHF 16 pro Tag. KLASSENZUTEILUNG Die Schüler/innen werden von der Schulleitung eingeteilt. Wünsche können angebracht werden und es wird versucht, diese zu berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Berücksichtigung der Wünsche. | |
L | LEISTUNGSSPORT Schüler/innen, die einen sehr grossen Trainingsaufwand für ihren Sport betreiben, können für einzelne Lektionen vom Unterricht dispensiert werden. Nähere Auskunft dazu erteilt die Schulleitung. LOGOPÄDIE Im ersten und zweiten Kindergartenjahr finden obligatorische logopädische Reihenabklärungen statt. Kindergartenkinder und Schüler/innen mit Sprachauffälligkeiten können an der Schule Beringen Therapiestunden besuchen. | |
M | MATERIAL Kindergartenkinder brauchen ein Znünitäschli und Finken. Schüler/innen brauchen für den Schulstart einen Schulthek, ein Etui mit Bleistift, Gummi, Farbstiften, einen Turnsack mit Turnzeug und Hausschuhe. Schulbücher und Hefte werden von der Schule Beringen zur Verfügung gestellt. Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln und dürfen nicht weggeworfen werden. Bücher müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Beschädigtes Material muss von den Eltern ersetzt werden. MITTAGSTISCH Jeweils von Montag bis Freitag wird im alten Dorfschulhaus ein Mittagstisch mit Betreuung bis 14.15 Uhr angeboten. Es können sich alle Kinder, die in Beringen die Schule besuchen, ein- oder mehrmals wöchentlich anmelden. Pro Tag wird ein Beitrag von Fr. 16.- pro Mahlzeit verrechnet. Eltern mit bescheidenem Einkommen können bei der Gemeindeverwaltung Beringen eine Reduktion bis zu 50% beantragen. | |
N | NOTFÄLLE Für Notfälle benötigt jede Lehrperson von jedem Kind eine gültige Telefonnummer eines Elternteils. Sind SIe bitte besorgt, dass Ihre Daten in escola aktuell sind. | |
P | PAUSE Während der grossen Pausen am Vor- und Nachmittag halten sich die Schülerinnen und Schüler ohne andere Weisung innerhalb des Pausenareals im Freien auf. PSYCHOMOTORIK In Neuhausen wird von der kantonalen Fachstelle Psychomotorik-Therapie angeboten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern. | |
R | RELIGIONSUNTERRICHT An der Schule Beringen findet kein konfessioneller Religionsunterricht statt. Die örtlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften organisieren den Unterricht in ihren Räumlichkeiten zu den Randzeiten der Schule. | |
S | SAB (SCHULISCHE ABKLÄRUNG UND BERATUNG) Die Abteilung schulische Abklärung und Beratung (SAB) des Erziehungsdepartements ist zuständig für die schulische Abklärung von Kindern mit Lernschwächen oder speziellen Begabungen. Desweiteren hilft sie Eltern und Schülern bei sehr schwierigen schulischen Situationen und Erziehungsproblemen. Sowohl Eltern wie Lehrpersonen können sich an die SAB wenden. SCHILW Alle Schulteams sind zu schulinternen Weiterbildungstagen (SchilW) verpflichtet. Die Anlässe finden teilweise in der unterrichtsfreien und teilweise während der Unterrichtszeit statt. Schulausfälle wegen SchilW werden frühzeitig kommuniziert, damit die Eltern die Betreuung ihrer Kinder organisieren können. SCHNEESPORTLAGER Alljährlich findet in den Sportferien sowohl in der Primarschule als auch der Orientierungsschule ein Schneesportlager statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Gemeinde leistet einen Beitrag an die Kosten. SCHULARZT Die Aufgaben des Schularztes sind im kantonalen Reglement zur schulärztlichen Tätigkeit geregelt. Unser Schularzt ist Dr. Martin Thalmann aus Beringen. Er untersucht die Kinder im 1. Kindergarten, 6. und 8. Schuljahr auf Wunsch der Eltern und führt fehlende Impfungen direkt in der Schule durch. SCHULBEHÖRDE Die strategische Führung der Schule liegt bei der Schulbehörde. Diese besteht aus einer/einem Präsident/in und zwei Mitgliedern, die alle vier Jahre von den Stimmberechtigten gewählt werden. Ebenfalls Einsitz in die Behörde haben die/der Bildungsreferent/in des Gemeinderats Beringen, die Schulleitung und Vertretungen der Lehrerschaft. SCHULHAUSORDNUNG Die Hausordnung der Schule Beringen gilt für alle Stufen und ist eine wichtige Richtschnur für ein möglichst gutes Zusammenleben an unserer grossen Schule. SCHULLEITUNG Die Schule Beringen ist seit 2005 eine geleitete Schule. Die Schulleitung teilen sich Monika Litscher (1. Zyklus), Florian Wohlwend (2. Zyklus) und Martin Schönenberger (3. Zyklus). Die Schulleitung ist für die personelle, pädagogische und organisatorische Leitung der Schule verantwortlich. SCHULSEKRETARIAT Das Schulsekretariat unterstützt die Schulleitungen in administrativen Aufgaben. Sekretärin ist Franziska Poschung. SCHULSOZIALARBEIT Unsere Schulsozialarbeiterin ist Isabella Kehrli. Sie ist Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei familiären oder schulischen Problem. Sie unterstützt in schwierigen Situationen und hilft Lösungen zu finden. Die Schulsozialarbeiterin untersteht der Schweigepflicht und kann auch bei sehr persönlichen Problemen aufgesucht werden. SCHULSYSTEM SCHAFFHAUSEN Die Schule besteht aus den drei Abschnitten Kindergarten (Dauer: 2 Jahre), Primarschule (Dauer: 6 Jahre) und Orientierungsschule (Dauer: 3 Jahre). Die Orientierungsschule wird unterteilt in Sekundarschule (erweiterte Anforderungen) und Realschule (grundlegende Anforderungen). SCHULWEG Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Es wird sehr empfohlen, dass die Kinder lernen, den Schulweg allein zu bewältigen. Sie gewinnen an Selbständigkeit und haben die Gelegenheit sich mit anderen Kindern auszutauschen. SCHULZAHNKLINIK Alle Kinder werden jährlich durch einen Arzt der Schulzahnklinik untersucht. Die Teilnahme an der Reihenuntersuchung ist für alle Kinder obligatorisch. Die Eltern erhalten einen Bericht zum Zustand der Zähne ihrer Kinder. Die nötigen Behandlungen können in der Schulzahnklinik in Schaffhausen (zu einem vergünstigten Tarif) oder bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt werden. SPIELGRUPPE Der Verein Gwaageneschtli organisiert in Beringen die Spielgruppenangebote für die 3-5-jährigen Kinder. SPORTUNTERRICHT Die Schüler/innen bringen für den Sportunterricht nicht markierende Hallenschuhe, angemessene Sportbekleidung und evtl. Duschutensilien mit. SUCHTMITTEL Alkolhol, Zigaretten und andere Drogen sind auf dem Schulareal und bei Schulanlässen gemäss Art. 5 der Schulordnung verboten.
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U | UNFÄLLE Unfälle, die sich während der Schulzeit (Pausen, Sport, Lager, Exkursionen) ereignen, werden durch die Erziehungsberechtigten ihrer privaten Krankenkasse und Unfallversicherung gemeldet. UNTERRICHTSZEITEN KINDERGARTEN Freiwillige Auffangzeit ab 8.20 Uhr, Unterricht von 8.40 Uhr bis 11.45 Uhr, einzelne Nachmittage 13.30 Uhr bis 15.10 Uhr. Mittwoch- und Donnerstagnachmittag sind für alle Kindergartenkinder schulfrei. UNTERRICHTSZEITEN ORIENTIERUNSSCHULE Keine Blockzeit. Unterricht nach Stundenplan von 7.30 Uhr bis 11.50 Uhr, 13.45 Uhr bis 17.05 Uhr. Einzelne Lektionen können auch über Mittag oder abends bis 18.00 Uhr stattfinden. Der Mittwochnachmittag ist für alle Schüler/innen mit Ausnahme von Exkursionen schulfrei. UNTERRICHTSZEITEN PRIMARSCHULE Blockzeit: 8.20 Uhr bis 11.50 Uhr. An einzelnen Tagen ist der Schulbeginn bereits um 7.30 Uhr, nachmittags nach Stundenplan von 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Mittwochnachmittag ist für alle Kinder schulfrei. | |
V | VERKEHRSERZIEHUNG Die Verkehrserziehung erfolgt durch die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei. Vom Kindergarten bis zur 5. Klasse lernen die Kinder stufengerecht sich selbständig im Verkehr zu bewegen. Den Abschluss der Verkehrserziehung bildet die Veloprüfung am Ende der 5. Klasse. VERSICHERUNG Seitens der Schule besteht keine Versicherung. Bei Schadenfällen muss die persönliche Unfall- oder Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. | |
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Z | ZAHLUNGSVERBINDUNG Die Schule Beringen verfügt über ein Konto bei der Clientis BS Bank in Beringen (IBAN CH39 0685 8565 1908 5267 2), auf das Elternbeiträge für Klassenlager etc. einbezahlt werden können. ZAHNPROPHYLAXE Im Kindergarten, den unteren Klassen der Primarschule und im letzten Schuljahr der Orientierungsschule kommt eine Prophylaxeassistentin ins Schulhaus und übt mit den Kindern eine nachhaltige Mundhygiene ein. ZEUGNIS Das Zeugnis wird bis und mit 4. Primarschulklasse erst am Schuljahresende ausgestellt. Ein Semesterzeugnis folgt in der "Beobachtungsphase" (5. und 6. Klasse) sowie an der OS. Beurteilt wird die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Ab der 3. Klasse werden Noten erteilt. Im Winter findet zusätzlich ein obligatorisches Beurteilungsgespräch statt. ZEUGNISKONFERENZ Jeweils vor den Sport- und Sommerferien sprechen sich die Lehrpersonen über die Beurteilung der Sozial- und Selbstkompetenzen der Schüler/innen ab. Um diese Beurteilung für alle Kinder durchführen zu können, fällt der Unterricht jeweils an einem halben oder ganzen Tag aus. ZNÜNI Im Interesse einer wirksamen Kariesprophylaxe eignen sich Früchte und Gemüse als Pausenmahlzeit (keine Süssigkeiten und Limonaden). |
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